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ENTSTEHUNGSESCHICHTE
DER C.I.P.

Im Jahre 1914 wurde auf Bestreben des Direktors des Beschussamtes von Lüttich, Herrn Joseph Fraikin (1908 - 1946), die Ständige Internationale Kommission (C.I.P) zur Prüfung von Handfeuerwaffen gegründet.

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ROLLE
DER C.I.P.

Die Ständige Internationale Kommission stellt einheitliche Regeln für den Beschuss von Feuerwaffen und Munition auf, um die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Der Ständigen Internationalen Kommission gehören vierzehn Staaten an.

ÜBERPRÜFEN SIE IHRE MUNITION

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ARBEITSWEISE
DER C.I.P.

Gemäß dem Übereinkommen von 1969, der Geschäftsordnung der C.I.P. und ihrer Beschlüsse müssen alle Handfeuerwaffen sowie deren wesentlichen Teile den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen im Beschussamt des C.I.P.-Mitgliedstaat des Herstellers unterzogen werden; importierte Waffen werden im Beschussamt des C.I.P.-Mitgliedstaates geprüft, in den die Waffen erstmalig importiert werden. Dasselbe gilt für Gebrauchsmunition.