Munition

Zulassung und Prüfung von Gebrauchsmunition:

Unternehmen, die Kleinkalibermunition für den C.I.P.-Markt (Unterzeichnerstaaten der C.I.P.) herstellen, vertreiben oder importieren wollen, brauchen die C.I.P.-Zulassung.

Nur solche Unternehmen, die eine C.I.P.-Zulassung erhalten haben, dürfen Munition für Waffen mit glatten und gezogenen Läufen herstellen und vertreiben.

Nach der ersten Zulassung muss der Patronenhersteller die Kontrollprüfungen an jeder neuen Produktion wiederholen lassen.

Für jedes Kaliber wird eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt, wenn die von der C.I.P. festgelegten Normen eingehalten sind.

Jede Munitionsschachtel wird mit einem Kontrollkennzeichen (Logo des Beschussamtes) versehen.